10. June 2005 - 15:00 Uhr
Früher, in einer anderen Welt, liefen Gerichtsboten durch die Stadt und überbrachten den Herren Advokaten die Post des Gerichts persönlich. Mit kleinen Akten-Handwagen liefen sie herum, und wenn in der Kanzlei niemand war, dann gaben sie die Post in der Privatwohnung ab.
Nun gab es damals weniger Anwälte, und die arbeiteten fußläufig zum Gericht, dem will ich jetzt nicht hinterherjammern. E-Mail verweigert das Gericht, das ist in Ordnung. Obwohl ja auch bei der Elektropost der Empfang durch ein Empfangsbekenntnis bestätigt werden könne.
Empfangsbekenntnis ist erstens ein schönes Wort, das vielleicht aus der Gerichtsbotenzeit stammt, zweitens ein Vertrauensbeweis. Natürlich kann der Anwalt ein paar Tage warten, bis er das unterschriebene Empfangsbekenntnis an das Gericht faxt, damit Zeit schinden, den Fristbeginn verzögern. Aber er ist eben Anwalt, ein Organ, die Niere, Milz oder Gallenblase der Rechtspflege, ihm wird vertraut.
§ 174 Abs.1 ZPO Ein Schriftstück kann an einen Anwalt, einen Notar, einen Gerichtsvollzieher, einen Steuerberater oder an eine sonstige Person, bei der aufgrund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, eine Behörde, eine Körperschaft oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden.
Zusätzlich kam mehrmals am Tag der Postbote.
In mein Büro kommt die Post am Nachmittag, so gegen vier. Dann bin ich meist schon weg, umständehalber. Die Mandantin hat das Schreiben schon bekommen, will wissen, was es bedeutet, ich vermute und vertröste.
Probleme lösen sich durch Abwarten, und morgen ist es nicht zu spät.
Trotzdem rufe ich jetzt bei der Post an.
n.b.
Das hätte ich besser durch Abwarten gelöst, kein Einfluss auf die Tour möglich, zugestellt wird bis 17 Uhr. Also: Postfach.
Das Callcenter war aber in Ordnung.