Kategorie: Rechtslinks


Prozessarchiv

5. July 2005 - 14:15 Uhr

Der Mann war ein Trauerkloß, und das mit gutem Grund. Nun saß er schon eine Weile im Gefängnis, ein Jahr vielleicht, U-Haft, dann Urteil und Strafantritt. Sechs Jahre, nur weil er seine Frau erschlagen hatte. Das müsste weniger sein, meinte er, oder meinte sein Anwalt, deshalb die Revision, BGH hob das Urteil auf, verwies an eine andere Strafkammer des selben Gerichts.

Da wurde die ganze traurige Geschichte nochmal erzählt.

Die Alte soff seit 15 Jahren, wenn er von der Arbeit kam, lag sie meistens im Bett und schrie nach irgendwas, Essen oder Schnaps. Er brachte ihr, was sie wollte, damit sie ihn nicht haute, und trank dann selber mal ein Gläschen Wein, später auch mal mehr. Immer mehr. Weiterlesen »

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Déjà entendu

17. June 2005 - 14:28 Uhr

“Das war serbokroatisch”, denke ich, als der Dolmetscher den ersten Satz gesagt hat. Auch wenn dieser nicht auf “Maus” endete. Ich wollte immer erraten, in welcher Sprache die Ansage kommt. Serbokroatisch kam öfter. Spanisch und Portugiesisch, Dänisch, Schwedisch, Bayrisch.

Im ganzen Landgerichtsbezirk hätten sie keinen Dolmetscher für Serbokroatisch gefunden, sagt der Richter, aber der hier kommt aus Odenthal, ein freundlicher Glatzkopf in einem tadellosen grauen Anzug.

Die sechs anderen Zeugen sprechen Sächsisch-, Türkisch-, Arabisch-, oder Persisch-Kölsch. Ein Siebter kommt ungeladen und wird gleich wieder weggeschickt. Fünf Autos waren beschädigt worden, angeblich, bei einem Ausparkunfall. Die serbisch-kroatische Fahrerin habe den neuen Führerschein ausprobieren wollen, Bremse und Gas verwechselt. Drei Autos habe sie dabei beschädigt. Geld hat keiner der Halter bekommen, das Gericht ging in zwei Instanzen von einem Komplott aus. Nun versuchen es weitere Autobesitzer. Ein Opel habe hinter dem BMW gestanden, der sei auf den Mercedes hinter ihm aufgeschoben worden.

Einen Opel haben drei der Zeugen gesehen. Für die anderen stand der Mercedes gleich hinter dem BMW. Alle Autos sollen Totalschaden haben, dafür genügt ja je nach Restwert schon eine kleine Beule. Für die Bewohner der Wohnsilos am Kölnberg sowas wie ein kleiner Lottogewinn.

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Empfangsbekenntnis

10. June 2005 - 15:00 Uhr

Früher, in einer anderen Welt, liefen Gerichtsboten durch die Stadt und überbrachten den Herren Advokaten die Post des Gerichts persönlich. Mit kleinen Akten-Handwagen liefen sie herum, und wenn in der Kanzlei niemand war, dann gaben sie die Post in der Privatwohnung ab.

Nun gab es damals weniger Anwälte, und die arbeiteten fußläufig zum Gericht, dem will ich jetzt nicht hinterherjammern. E-Mail verweigert das Gericht, das ist in Ordnung. Obwohl ja auch bei der Elektropost der Empfang durch ein Empfangsbekenntnis bestätigt werden könne.

Empfangsbekenntnis ist erstens ein schönes Wort, das vielleicht aus der Gerichtsbotenzeit stammt, zweitens ein Vertrauensbeweis. Natürlich kann der Anwalt ein paar Tage warten, bis er das unterschriebene Empfangsbekenntnis an das Gericht faxt, damit Zeit schinden, den Fristbeginn verzögern. Aber er ist eben Anwalt, ein Organ, die Niere, Milz oder Gallenblase der Rechtspflege, ihm wird vertraut.

§ 174 Abs.1 ZPO Ein Schriftstück kann an einen Anwalt, einen Notar, einen Gerichtsvollzieher, einen Steuerberater oder an eine sonstige Person, bei der aufgrund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, eine Behörde, eine Körperschaft oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden.

Zusätzlich kam mehrmals am Tag der Postbote.

In mein Büro kommt die Post am Nachmittag, so gegen vier. Dann bin ich meist schon weg, umständehalber. Die Mandantin hat das Schreiben schon bekommen, will wissen, was es bedeutet, ich vermute und vertröste.

Probleme lösen sich durch Abwarten, und morgen ist es nicht zu spät.
Trotzdem rufe ich jetzt bei der Post an.


n.b.
Das hätte ich besser durch Abwarten gelöst, kein Einfluss auf die Tour möglich, zugestellt wird bis 17 Uhr. Also: Postfach.
Das Callcenter war aber in Ordnung.

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Probleme lösen sich durch Abwarten,

10. June 2005 - 09:20 Uhr

ich erwähnte das schon,
und in dieser Erkenntnis hatte ich erstmal darauf verzichtet, unter Hinweis auf § 227 ZPO Terminsverlegung zu beantragen. Der Streitwert von 56 Euro würde selbst den Billig-Heimflug aus Carcassonne nicht lohnen, andererseits hätte ich den Ausflug mit allerlei Nützlichem verbinden können, wenn nur in der Zeit die Kinder in Cenne betreut wären, woran ich zur Stund noch arbeitete.
Nun teilt das Gericht mit, der Termin sei auf Antrag des Klägers vom 2. August auf den 5. Oktober verlegt. Die Ratlosigkeit des Gerichts wird sich dadurch nicht mindern, aber vielleicht wechselt ja die Geschäftsverteilung, und die Ratlosigkeit eines neuen Richters äußert sich darin, erneut das schriftliche Verfahren anzuordnen. So kann die Sache sich weiter hinziehen, der Kläger droht meinen Zeugen weiter mit Strafanzeigen und findet weitere Zeugen in der nahen und fernen Verwandtschaft. Das noch zu erstellende Schriftgutachten wird angefochten werden, der Kläger wird weitere 300 Euro für ein neues Gutachten einzahlen.
So mache ich mich weiter mitschuldig an der Überlastung der Justiz, aber auch meine Arbeit ist ja mehr wert, als die erwarteten Gebühren von 62,50 Euro.

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Morgens steh ich auf und frage

6. May 2005 - 11:35 Uhr

mich, ob ich beim Fristenberechnen eigentlich richtig aufgepasst habe damals. Wenn der Tag, an dem ich das Empfangsbekenntnis gefaxt habe, nicht mitgezählt wird, habe ich dann bei einer Wochenfrist bis zum selben oder bis zum darauffolgenden Tag Zeit, und wenn er mitgezählt würde, was wie ich weiß nicht so ist, gälte dann der vorangehende Wochentag und falls dieser ein Sonn- oder Feiertag wäre doch wieder derselbe.
Während meine Töchter mit mir über das Wetter verhandeln, Regen, nicht Regen = Ausflug oder nicht Ausflug, erwache ich und weiß wieder, dass noch bis Montag Zeit ist, also wenn ich heute abschicke allemal ausreicht.

Was nun geschehen ist. Geht doch.

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